Rechtsprechung
BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 349 Abs. 4 StPO
Bildung der Gesamtstrafe (Summe der Einzelstrafen); Beschlussentscheidung nach Revision der Staatsanwaltschaft - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren unter Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Einzelfreiheitsstrafe; Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe als einen den Verurteilten belastenden Verstoß gegen § 54 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 2; ; StGB § 39; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Urteilsaufhebung bei einer zugunsten des Angeklagten eingelegten Staatsanwaltsrevision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 137
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich durch Milderung bei der Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03
Somit kam lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr elf Monaten und einer Woche in Betracht; bei Verfahrenslagen wie der vorliegenden ist es zulässig, die Freiheitsstrafe entgegen § 39 StGB nach Jahren, Monaten und Wochen zu bemessen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03 - m.w.N.).". - BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
Auszug aus BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. auch BGHSt 19, 226).
- OLG Dresden, 12.05.2005 - 2 Ss 278/05
Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Entziehung
Deshalb und weil das Rechtsmittel begründet ist, ist dem Senat eine Beschlussentscheidung nach § 349 Abs. 4 StPO eröffnet (BGH bei Kusch NStZ 1997, 379 Nr. 20 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 137). - BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in …
Zwar kann auch eine längere Freiheitsstrafe nach vollen Wochen bemessen werden, wenn anderenfalls den Regeln über die Bildung einer Gesamtstrafe oder den Härteausgleich nicht in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - 1 StR 248/61, BGHSt 16, 167; Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88;… Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99; Senat…, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03, NStZ-RR 2004, 137).